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Fragen zur Zulassung

Fragen zur Zulassung


Weil immer wieder Anfragen von Mitgliedern kommen,
wie sie sich bei Verlust von Papieren und bei Zulassung von Oldtimern verhalten sollen,
habe ich einige Links ins Netz gestellt,
wo man sich orientieren kann.
Hier einige Hinweise der Hansestadt Hamburg und einigen
weiteren Städten zwecks Zulassung von Oldtimerfahrzeugen.

Hamburg Münster ADAC  

Vereinfachte Zulassungsvorschriften ab 01.03.2007
herausgegeben von der
DEKRA

30 August, 2006 by ub

Am 1. März 2007 werden neue Vorschriften für die
Zulassung von Straßenfahrzeugen in Kraft treten. Eine entsprechende
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und eine neue
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurden am 29. April 2006 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die neuen Regelungen beziehen sich
laut DEKRA neben der Wiederzulassung von Fahrzeugen unter anderem auf
die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische
Fahrzeuge sowie die Begutachtung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge.

Die neuen Regelungen sollen im Bereich der Zulassung die
Voraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation schaffen
sowie Aufwand und Kosten bei der Zulassung von Fahrzeugen verringern.
Hier die wesentlichen Änderungen:

- Wiederzulassung: Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von
maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so reicht künftig eine
Hauptuntersuchung aus. Sie ist nur erforderlich, wenn sie in der
Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei
Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung. Derzeit gilt ein
stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr
gezogen. Für eine Wiederzulassung ist gegenwärtig noch ein Gutachten
zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

- Oldtimergutachten: Wer für ein historisches Fahrzeug ein
H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten zur
Einstufung als Oldtimer (bisher nach § 21c StVZO, neu: § 23 StVZO).
Diese Begutachtung darf vom 1. März 2007 an auch von Prüfingenieuren
durchgeführt werden. Die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen können damit
die Prüforganisation frei wählen. Bis dahin dürfen diese Gutachten
nur von amtlich anerkannten Sachverständigen für den
Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.

- Rotes Oldtimerkennzeichen: Künftig werden rote Kennzeichen mit
Erkennungsnummer 07 nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr
als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die 49.
Ausnahmeverordnung zur StVZO wird aufgehoben. Die Fahrzeuge müssen
vorher einer Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung
unterzogen werden. Das Kennzeichen ermöglicht die Teilnahme an
Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der
Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Eingeschlossen sind die An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und
Überführungsfahrten.

- Vorschriftsmäßigkeit: Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit
von Fahrzeugen (bisher: § 17 Abs. 3 StVZO) darf künftig nur noch
durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie
Prüfingenieure durchgeführt werden. Die Verwaltungsbehörde kann ein
entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme
besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung nicht entspricht.


Quelle: DEKRA

Liebe Leser, die Redaktion bittet alle Leser die Informationen zu diesem Thema beisteuern können,
unter Quellenangabe Artikel einzusenden.

 

Betriebserlaubnis für Deutschland

W.J.Verwuester

seit über 10 Jahren erzeugen die Puch–Werke in Graz keine Zweiradfahrzeuge mehr, auch die Niederlassung in Aschheim in Bayern wurde aufgelöst. So ist es nicht mehr möglich, Duplikate von der Betriebserlaubnis vom Herstellerwerk zu bekommen. Die können Sie auch bei uns nicht bekommen, da die Betriebserlaubnis ein Dokument ist und nur vom Herstellerwerk oder dessen Bevollmächtigten ausgestellt werden darf. Der einzige Weg ist, für das Fahrzeug vom zuständigen TÜV eine neue Zulassung zu holen. Oder wenden Sie sich an das Kraftfahrbundesamt in Flensburg an Frau Britta Jensen, die Ihnen weiterhilft. In der Betriebsanleitung, die Sie über uns beziehen können, finden Sie alle technischen Daten, die der TÜV benötigt.
Wir betreuen, stellvertretend und autorisiert von den Steyr-Daimler-Puch Werken in Graz,
den Zweiradbereich das Schrifttum betreffend. Wir liefern im Nachdruck Betriebsanleitungen, Reparaturanleitungen, Ersatzteilkataloge für fast alle Puch Zweiräder seit 1906. Auch gibt es Nachdrucke von Postern und Verkaufsprospekten.
Eine Übersicht über unser gesamtes Motorbuch-Programm, das außer Puch viele andere Marken im Bereich Auto, Motorrad, Mofa, LKW, Traktor u.v.m. umfasst finden sie in unserem Gesamtkatalog 2002/2003 ab März, den wir gegen Euro 5,-- in Briefmarken für den Postversand, Ihnen gerne zusenden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang J. Verwüster


MAGNA - STEYR
Technisches Schrifttum
Liebenauer - Hauptstrasse 317
A- 8041 Graz
Tel. +49- (0)316- 4045502

Bei Ausstellung von Duplikats Papieren bitte den Nachweis des
rechtmäßigen Besitzes des infrage kommenden Fahrzeuges nach zu weisen!
Wie Type, Motornummer, Fahrgestell Nummer, Baujahr )
( Verlustanzeige bei der Behörde )

Die Anschrift wurde vom 1. MSC Steyr zur Verfügung gestellt.



Bei der Fa. Liedel in

93080 Penting-Graßling

Dorfstr. 2
Tel. 09405-2274

Geschäftzeit von 8.oo – 12.oo Uhr

Kann gegen Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung,

ein ABE oder ein Datenblatt für die meisten Puch Mopeds

oder Motorräder kostenpflichtig angefordert werden.







Duplikats Papieren





Beantragung historisches Kennzeichen

 

Ein Oldtimerkennzeichen kann 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden.

Gebühren

11,40 bis 45,20 (erhöht sich bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente und/oder Umkennzeichnung)

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird das H-Kennzeichen zugeteilt, sofern das Fahrzeug 30 Jahre alt ist.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i. V. m. Meldebescheinigung

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

  • ggf. bisherige/s Kennzeichenschild/er

  • Oldtimer-Gutachten

  • Prüfbericht Hauptuntersuchung

  • Prüfbericht Abgasuntersuchung, wenn dieser vor dem 01.01.2010 durchgeführt wurde 

  • ggf. Vollmacht

  • ggf. Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), nur wenn das Fahrzeug vorher ein Saisonkennzeichen hatte

Besonderheiten

Eine Kombination aus historischem Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist nicht möglich.

Zulassung für Firmen / Gewerbe / Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister

  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe
  • aktuelle Gewerbeanmeldung

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung von allen Gesellschaftern

  • ggf. Gesellschaftervertrag

  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person.

  • Ausweise der Gesellschafter

  • ggf. Vollmacht

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
     

FAQ

Gilt das Historische Kennzeichen auch für sogenannte Youngtimer?

Nein, denn unter Youngtimer versteht man in der Regel Fahrzeuge, die erst 20 Jahre alt sind. Das Historische Kennzeichen kann jedoch erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist.

 

zuständige Stellen, Formulare und Links

 
http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/strassenverkehrsamt-1/Zulassungen/dienstleistung/beantragung-historisches-kennzeichen.html

Publiziert am: Mittwoch, 05. September 2007 (7827 mal gelesen)
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