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Weil immer wieder Anfragen von Mitgliedern kommen, wie sie sich bei Verlust von Papieren und bei Zulassung von Oldtimern verhalten sollen, habe ich einige Links ins Netz gestellt, wo man sich orientieren kann. Hier einige Hinweise der Hansestadt Hamburg und einigen weiteren Städten zwecks Zulassung von Oldtimerfahrzeugen.
Hamburg Münster ADAC Vereinfachte Zulassungsvorschriften ab 01.03.2007 herausgegeben von der DEKRA
30 August, 2006 by ub
Am 1. März 2007 werden neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen in Kraft treten. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurden am 29. April 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die neuen Regelungen beziehen sich laut DEKRA neben der Wiederzulassung von Fahrzeugen unter anderem auf die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge sowie die Begutachtung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge.
Die neuen Regelungen sollen im Bereich der Zulassung die Voraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation schaffen sowie Aufwand und Kosten bei der Zulassung von Fahrzeugen verringern. Hier die wesentlichen Änderungen:
- Wiederzulassung: Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so reicht künftig eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung. Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung ist gegenwärtig noch ein Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
- Oldtimergutachten: Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer (bisher nach § 21c StVZO, neu: § 23 StVZO). Diese Begutachtung darf vom 1. März 2007 an auch von Prüfingenieuren durchgeführt werden. Die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen können damit die Prüforganisation frei wählen. Bis dahin dürfen diese Gutachten nur von amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.
- Rotes Oldtimerkennzeichen: Künftig werden rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO wird aufgehoben. Die Fahrzeuge müssen vorher einer Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Das Kennzeichen ermöglicht die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Eingeschlossen sind die An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
- Vorschriftsmäßigkeit: Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (bisher: § 17 Abs. 3 StVZO) darf künftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung nicht entspricht.
Quelle: DEKRA
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Betriebserlaubnis für Deutschland
W.J.Verwuester
seit über 10 Jahren erzeugen die Puch–Werke in Graz keine
Zweiradfahrzeuge mehr, auch die Niederlassung in Aschheim in Bayern
wurde aufgelöst. So ist es nicht mehr möglich, Duplikate von der
Betriebserlaubnis vom Herstellerwerk zu bekommen. Die können Sie auch
bei uns nicht bekommen, da die Betriebserlaubnis ein Dokument ist und
nur vom Herstellerwerk oder dessen Bevollmächtigten ausgestellt werden
darf. Der einzige Weg ist, für das Fahrzeug vom zuständigen TÜV eine
neue Zulassung zu holen. Oder wenden Sie sich an das Kraftfahrbundesamt
in Flensburg an Frau Britta Jensen, die Ihnen weiterhilft. In der
Betriebsanleitung, die Sie über uns beziehen können, finden Sie alle
technischen Daten, die der TÜV benötigt. Wir betreuen, stellvertretend und autorisiert von den Steyr-Daimler-Puch Werken in Graz, den
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Betriebsanleitungen, Reparaturanleitungen, Ersatzteilkataloge für fast
alle Puch Zweiräder seit 1906. Auch gibt es Nachdrucke von Postern und
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Gesamtkatalog 2002/2003 ab März, den wir gegen Euro 5,-- in Briefmarken
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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang J. Verwüster
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